Faktencheck

In der Diskussion um den Einsatz von Palmöl im Blockheizkraftwerk (BHKW) Kressbronn werden häufig Argumente angeführt, die nicht belegt sind oder auf einer subjektiven Beurteilung beruhen.

Nachfolgend werden Aussagen des Bürgermeisters von Kressbronn, Herrn Enzensperger, die in einem Zeitungsbericht veröffentlicht wurden, hinterfragt. Der Artikel wurde auch auf den Internetseiten der Gemeinde Kressbronn veröffentlich. Hier wurde er jedoch mittlerweile entfernt. 

Die Aussagen des Bürgermeisters (kursiver Text) stammen aus dem Artikel der Schwäbischen Zeitung (Online Ausgabe) vom 09.06.2019 mit der Überschrift "Bürgermeister: Wir sind ja keine Umweltsünder“.

[...] wir verwenden ausschließlich zertifiziertes Palmöl, was bedeutet, dass eben kein Regenwald dafür abgeholzt wird. 

Die Gemeinde Kressbronn verbrennt Palmöl, das nach dem International Sustainability and Carbon Certification (ISCC) Standard zertifiziert ist. Unter anderem wurde ISCC im Jahr 2011 von der Europäischen Kommission zur Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen der Europäischen Erneuerbare Energien Richtlinie anerkannt (ISCC EU). In Deutschland wurde diese Richtlinie in der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV 2009) umgesetzt. Hier wird u.a. festgelegt, dass die Nachverfolgbarkeit der Rohstoffe zumindest in einem Massenbilanzierungssystem festgehalten werden muss. Anders als bei der "physischen Segregation" (SG-System), bei der nachhaltig produzierte Palmölprodukte niemals mit konventionell angebauten Palmölprodukten vermischt werden, reicht bei der massenbilanzierten Zertifizierung eine "vorwiegend" nachhaltig produzierte Menge des Rohstoffs aus, um das ISCC-Zertifikat zu erhalten. In den Heizöltanks des Bidungszentrums landet also nachhaltiges und konventionell erzeugtes Palmöl. Letzteres wird angebaut, ohne dass die Einhaltung von Umwelt- oder Menschenrechtsstandards überprüft wird.

Die Aussage, dass kein Regenwald für Kressbronns Wärme- und Stromerzeigung abgeholzt wird, ist nicht haltbar.      

[...] durch die Energieeinsparungen verringern sich die Schadstoffemissionen, das ist wiederum gut für den Umweltschutz. 

Lokal, also in Kressbronn, wird die Vebrennung von Palmöl als "nachhaltige Energiegewinnung" durch einen nachwachsenden Rohstoff angesehen. Bei den Schadstoffemissionen müssen verschiedene Bereiche betrachtet werden. Dazu gehören u.a.:

  • Pestizideinsatz in den Anbaugebieten, der Böden und Grundwasser belastet
  • Freisetzung des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2)
    • beim Transport des Palmöls von den tropischen Anbaugebieten bis zum Verbrennungsort in Kressbronn, Deutschland
    • bei der Aufarbeitung der Palmkerne in Ölmühlen/Raffinerien
    • aus Böden, die durch die Drainage urbar gemacht werden. Durch die Absenkung des Grundwasserspiegels gelangt Luft an die ehemals nassen und so konservierten Torfschichten. Bakterien beginnen das eingelagerte Pflanzenmaterial abzubauen. So gelangen enorme Mengen CO2 in die Atmosphäre

Verschiedene Studien belegen, dass die CO2-Bilanz von Palmöl zur energetischen Nutzung negativ ausfällt oder deutlich unter den Erwartungen des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) liegt (z.B. Guillaume et al. 2018). Zudem wurde nachgewisen, dass im Gegensatz zu den ursprünglich vorherrscheden Walddypen kein Aufbau von Humus in den Palmölplantagen stattfindet. Falllaub und Pflanzenreste werden aus den Plantagen entfernt und häufig verbrannt. Diese Pflanzenreste können so nicht zur Neubildung von Humus (einem CO2-Speicher) beitragen. 

Der von Herrn Enezensperger in diesem Zusammenhang benutzte Begriff "Umweltschutz" bezieht sich lediglich auf die Tatsache, dass die Vebrennng eines nachwachsenden Rohstoffs CO2-neutral ist. Die verheerenden Einflüsse der Palmölplantagen in den tropischen Anbaugebieten auf den Boden-Wasser-Haushalt, negative soziale und ökonomische Folgen für die lokale Bevölkerung und die Verdrängung von Tier- und Pflanzenarten durch die Plantagen stehen hierzu in einem krassen Widerspruch.

Die Aussage von herrn Enzensperger, dass Palmöl zur "nachhaltigen Energiegewinnung" eingesetzt wird ist gemäß der geltenden Gesetzeslage korrekt. Gleichzeitig bestätigte das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg dem Autor (Schreiben vom 05.07.2019), dass das im Land eingesetzte Palmöl für die Energiegewinnung von 294 GWh (Gigawattstunden) im Jahr 2009 auf 31 GWh im Jahr 2018 abgenommen hat. Das entspricht einer Reduktion um ca. 90%. Das Minsterium fürht den Rückgang des Palmöleinsatzes auf die veränderten rechtlichen Vorgaben sowie der öffentlichen Diskussion zum Thema Palmöl zurück. Für neue Blockheizkraftwerke erhalten Betreiber seit 2012 keine Zuschüsse mehr, wenn diese mit Palmöl betrieben werden. Die EU strebt ein generelles Verbot für die Nutzung von Palmöl in Kraftstoffen an. Mittlerweile hat die europäische Kommission Palmöl als "hoch Treibhausgas emittierend" eingestuft, da die Landnutzung für Palmölplantagen erhebliche ökologische und klimaschädliche Nachteile birgt (EU 2019).

Die Aussage von Herrn Enzensperger, dass sich die beabsichtigte Energieeinsparung durch die Verbrennung von Palmöl positiv auf den Umweltschutz auswirkt, ist falsch. Auch die jeweiligen Instanzen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene haben begonnen, Maßnahmen einzuleiten, die die Nutzung für Palmöl im Energiesektor begrenzen bzw. bis 2030 beenden.

[...] Bei Rapsöl ist Düngung und Pflanzenschutz natürlich ein Thema, was die Umwelt auch wieder belastet.

Durch diese Aussage stellt Herr Enzensperger die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beim Anbau von Rapsöl in Frage. Rapsöl könnte vorübergehned Palmöl als Kraftstoff ersetzen, bis die Gemeinde ein anderes nachhaltiges Energiekonzept in Kressbronn realisiert hat. Neben dem schlechteren energetischen Wirkungsgrad von Rapsöl (eine physikalische Tatsache) impliziert Herr Enzenspreger, dass die EU-Anbaumethoden im Vergleich zu Palmöl aus zertifizierten Anbaugebieten im Hinblick auf den Pestizid- und Düngereinsatz nachteiliger sind.

Richtig ist: das ISCC Zertifizierungssystem listet 6 Nachhaltigkeitskriterien, die für die Registrierung eines Betriebs berücksichtigt werden - jedoch nur das erste Kriterium muss erfüllt sein, um die Zertifizierung zu erhalten (ISCC 2017):

  1. Schutz von Flächen, die mit hoher Biodiversität oder hoher Kohlenstoffspeicherkapazität angebaut werden. National geschützte Flächen und besonders schützenswerten Flächen (High Conservation Value, HCV) müssen erhalten bleiben.
  2. Landwirtschaftliche Produktion unter Einhaltung von guten landwirtschaftlichen Praktiken. Dies beinhaltet den Schutz der Bodenfruchtbarkeit, der Wasserqualität und -quantität, der Minderung von Emissionen sowie die Minimierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln.
  3. Sichere Arbeitsbedingungen durch Fortbildungsmaßnahmen, Verwendung von Schutzkleidung und Prozeduren sowie angemessene und schnelle Hilfeleistung bei Unfällen.
  4. Einhaltung der Menschenrechte, Arbeitsrechte oder Landrechte sowie Sicherstellung verantwortungsvoller Arbeitsbedingungen, Gesundheit, Sicherheit und Wohlstand der Arbeitskräfte und der indigenen Bevölkerung
  5. Einhaltung der regionalen und nationalen Gesetzgebungen sowie relevante internationale Abkommen
  6. Einhaltung von guten Management Praktiken und ökonomischen Voraussetzungen sowie kontinuierliche Verbesserung.  

Im ISCC-Fact-Sheet ist zu lesen: "[...] Für eine erfolgreiche ISCC-Zertifizierung muss Prinzip 1 erfüllt sein. Die Prinzipien 2 bis 6 sind nach Major Musts und Minor Musts eingeteilt. Für eine erfolgreiche Zertifizierung müssen immer alle Major Musts und mindestens 60% der Minor Musts erreicht werden."

Kunton et al. (2007) beschreiben in ihrer Publikation den Einsatz verschiedener Pestizide auf Palmölplantagen, um erstmals nationale Standards für die Ausbringung und Kontrollwerte zu etablieren. In den Aufstellungen finden sich Wirkstoffe wie Ametryn, Cinosulfuron oder Imazapyr für die in der EU z.B. keine Zulassung besteht.

Die Aussage von Herrn Enzensperger, dass ein Anbau von Rapsölsamen nach EU-Recht eine ähnlich hohe Umweltbelastung durch den Einsatz von Pestiziden und/oder Düngemitteln im Vergleich zu Palmöl bedingt, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit falsch. Die ISCC-Zertifizierung des Palmöls kann erhebliche Umweltbelastungen durch den Pestizideinsatz in den tropischen Anbaugebieten nicht unterbinden und setzt sich solche Kontrollen nicht als verbindliches Zertifizierungsziel. 

[...] Nach heutigem Stand der Technik ist ein BKHW eine effektive und klimaschonende Energie- und Wärmeerzeugungsmethode, die übrigens in Zeiten einer rot-grünen Bundesregierung forciert wurde. Wir machen also das, wovon es immer hieß, das sei gut so. Wir sind ja keine Umweltsünder. Die perfekte Energieerzeugungsmethode gibt es aus meiner Sicht ohnehin nicht. Am besten ist und bleibt immer noch die Einsparung des Energieverbrauchs.

Herr Enzensperger vermischt in dieser Aussage eine politische Kampagne mit der eigenen Verantwortung, ein überholtes und umweltbelastendes Energiekonzept zu überarbeiten. Daten zum Energieverbrauch der Gemeinde Kressbronn belegen einen stetigen Anstieg der Verbrauchszahlen. Der Energiebericht (Kling 2019) zeigt ferner, dass nur in einem Bereich durch das Mitwirken der Gebäudenutzer Energieeinsparungen erzielt werden konnten.

Der Gemeinderat und der Bürgermeister der Gemeinde Kressbronn sollten sich zunächst ein objektives Bild über die relevanten Entscheidungskriterien zum BHKW verschaffen. Dabei sollten sie folgende Punkte berücksichtigen:

  1. Die EU stuft die Verwendung von Palmöl in der energetischen Nutzung als "hoch Klimagas emittierend" ein. Zudem werden die verbundenen Landnutzungsänderungen in den Palmölanbaugebieten als negativ beurteilt.
  2. Derzeit deckt Kressbronn 45% seines Gesamtenergiebedarfs  für die öffentlichen Gebäude aus dem Palmöl-BHKW im Parkschuklzentrum. Die Gemeinde ist extrem abhängig von einem äußerst umstrittenen Kraftstoff. Es bestehen keine Pläne für eine alternative, umweltfreundliche Energieerzeugung
  3. Das Image von Kressbronn als freundlicher Ferienort ist kaum vereinbar mit der intensiven Nutzung von Palmöl als Energieträger

 

Referenzen

EU (2019). COMMISSION DELEGATED REGULATION (EU) …/... supplementing Directive (EU) 2018/2001. LINK

Guillaume et al. (2018). Carbon costs and benefits of Indonesian rainforest conversion to plantations. Nature Communications, 2018; 9 (1) 

ISCC (2017): Factsheet ISCC - Stand: Januar 2017. LINK

Kling (2019): Energiemanagement und Nachhaltigkeit, Kressbronn am Bodensee. Auswertung von Daten. Bereitgestellt auf eine Anfrage unter dem Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg. LINK

Kunton et al. (2007). Pesticide application in the oil palm plantation. Oil Palm Bulletin. 54 (May 2007). P. 52-67.